Hüpfburgverleih Berlin
Hüpfburg Verleih Beispiel
Hüpfburgverleih Hopser
Beispiel Hüpfburg mieten Berlin
Beispielbild Hüpfburgvermietung Brandenburg
2017 © by Hopser - Hopser-Verleih• Schilfweg 4• 16727 Schwante •
Hüpfburg mieten Brandenburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung unserer Hüpfburgen

Es gelten ausschließlich unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen.

Vermietung: Die Hüpfburg wird dem Mieter in einem sauberen und

funktionstüchtigen Zustand übergeben.Bei der Übergabe der Hüpfburg an den

Mieter, muss dieser die Vollzähligkeit und Funktion überprüfen und den Erhalt

quittieren. Sollte die Hüpfburg durch einen Defekt nicht in Betrieb genommen

werden können, hat der Mieter keinen Anspruch auf eine Ersatzleistung (z.B.

höhere Gewalt etc.).

Zusätzliche Kosten: Wenn die Hüpfburg stark verschmutzt zurückgegeben

wird, berechnen wir 50,00 Euro für die Reinigung. Bei einer Beschädigung

während der Mietzeit, trägt der Mieter anfallende Reparaturkosten. Bei

Beschädigungen oder Diebstahl am Mietgegenstand haftet der Mieter im vollem

Umfang.

Betrieb der Hüpfburg: Die Hüpfburg darf nur bestimmungsgemäß genutzt

werden. Der Mieter verpflichtet sich bei Selbstabholung der Hüpfburg die

Anleitung für den Aufbau/Abbau zu lesen und zu beachten.

Elektrisches Gebläse: Nur die verantwortliche Aufsichtsperson darf Zugriff auf

das Gebläse haben. Der Betrieb darf nur mit einem feuchtigkeitsgeschützten

Kabel erfolgen. Falls das Gebläse überhitzt, schaltet es automatisch ab. Wenn

das Gebläse Abgekühlt ist schaltet es automatisch wieder ein. Das Gebläse

muss an einem trockenen Ort stehen. Achten Sie darauf, dass der

Ansaugschacht nicht behindert wird oder Fremdteile angesaugt werden können.

Betriebsfläche der Hüpfburg: Vorzugsweise ist eine freie Gras- bzw.

Rasenfläche zu wählen. Bei der Verwendung auf Hartbelägen (Asphalt etc.)

muss eine Schutzplane ausgebreitet werden. Vor dem Ausbreiten ist

sicherzustellen, dass die ganze Fläche frei von Steinen, spitzen Gegenständen

etc. ist. Auf der offenen Seite dürfen keine Gefahrenquellen sein, die ein

herausfallendes Kind verletzen können. Zudem soll eine Matte bzw. ein

Rasenteppich oder dergleichen ausgebreitet werden. Vor dem Aufblasen ist die

Hüpfburg so auszulegen, dass der Luftkanal im 90° Winkel verbaut wurde und

nicht in sich gedreht ist um eine störungsfreie Funktion zu gewährleisten.

Aufblasen/Luft ablassen: Die verantwortliche Aufsichtsperson beobachtet den

gesamten Füllvorgang. Es ist während des ganzen Betriebes unbedingt darauf

zu achten, dass keine Kleinteile (wie bspw. Papier oder ähnliches den

Lufteinlass des Gebläses blockiert. Das Gebläse muss so positioniert werden,

dass die Luft ungehindert einströmen kann. Dies ist während des ganzen

Betriebes zu beachten und zu kontrollieren. Niemand darf beim Aufblasen oder

Ablassen die Hüpfburg betreten. Ein Abdecken des Gebläses ist sowohl

während der Aufbauphase sowie während der gesamten Betriebszeit zu

unterlassen. Bei Regen ist die Nutzung der Hüpfburg aufgrund der fehlenden

ständigen Luftzufuhr nicht gestattet.

Haftung: Mit der Übergabe der Hüpfburg geht die Gefahrtragung und Haftung

bis zum Moment der Rückgabe auf den Mieter über. Das Unternehmen Hopser

Hüpfburgenverleih trägt keine Verantwortung für Personenschäden oder Unfälle,

die bei der Benutzung der gemieteten Hüpfburg entstehen. Der Mieter stellt den

Vermieter von allen eigenen und Ansprüchen Dritter frei. Der Mieter darf den

Mietgegenstand nicht an Dritte Personen überlassen.

Info: Bei privater Mietung sind Sach- und Personenschäden in der Regel von

der Privathaftpflicht oder Haushaftpflicht abgedeckt. Bei Betrieben von der

Betriebshaftpflicht.

Reservierung und Stornierung: Die Reservierung der Hüpfburg für einen

bestimmten Termin ist verbindlich. Bei Stornierung sind die folgenden Anteile der

vereinbarten Mietkosten zu zahlen: bis 14 Tage vor Mietbeginn 25 % vierzehn

bis sieben Tage vor Mietbeginn 50 % weniger als drei Tage vor Mietbeginn 80 %

Wetterrisiko: Wir geben Ihnen die Möglichkeit, dass Sie bei einer bereits

gebuchten und angemieteten Hüpfburg bis 12 Stunden vor der Veranstaltung

aufgrund schlechter Wettervorhersagen (Dauerregen, Sturm) für Ihre Region

vom Mietvertrag kostenfrei zurücktreten können.

Rückgabe: Der Mieter gibt die trockene und von innen und außen gesäuberte

Hüpfburg an den Vermieter zur vereinbarten Zeit zurück. Bei frühzeitiger

Rückgabe bleibt der Mietpreis unverändert. Bei verspäteter Rückgabe ist der

Vermieter berechtigt, einen Zuschlag von einem Tagessatz für jeden weiteren

angebrochenen Tag als pauschale Entschädigung zu verlangen.

Kaution: Bei privater Anmietung wird eine Kaution erhoben. PVC/Nylon

Hüpfburgen 50€ oder PVC/Profi Hüpfburgen 100€. Die Kaution wird bei

Abholung oder Auslieferung fällig. Bei sauberer und vollständiger Rückgabe des

Mietartikels bekommen sie die Kaution nach der Veranstaltung zurück. Die

Kaution kann in bar, als Überweisung oder mit EC-Karte hinterlegt werden.

Sollte der Mietgegenstand nass, verschmutzt oder beschädigt sein, behalten wir

uns vor, die Kaution teilweise/vollständig einzubehalten.

Allgemeine Bestimmungen: Die Beschaffung von eventuell erforderlichen

Genehmigungen (z.B. Aufstellen auf öffentlichen Flächen) oder Anmeldungen

obliegt allein im Verantwortungsbereich des Mieters. Sollte einer oder mehrere

Punkte des Vertrages nichtig sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der

übrigen Punkte oder gar des gesamten Vertrages zur Folge. Gerichtstand für

etwaige Streitigkeiten ist das Amtsgericht Oranienburg.

Aufsichtsperson:

Die Hüpfburg muss während des gesamten Betriebes von einer

erwachsenen Aufsichtsperson beaufsichtigt werden.

Die Aufsichtsperson muss sicherstellen, dass die Hüpfburg ordnungsgemäß

aufgebaut und dann nicht zweckentfremdet benutzt wird. Es ist darauf zu achten

das die Hüpfburg nicht die maximale Nutzerzahl übersteigt.

Bitte achten Sie darauf, dass Schuhe, Halsketten, Ringe, Brillen und andere

Gegenstände welche Verletzungen oder die Hüpfburg beschädigen können vor

der Benutzung entfernt werden.

Hüpfburgen sind für Kinder konstruiert und sollten nicht von Erwachsenen

benutzt werden. (Hohe Punktbelastung)

Der Hopserverleih wüscht viel Spaß
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